Rechtsprechung
BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Umfang der Nutzungsbefugnis aus einem Mietvertrag; Separate Vermietung des Grundstücks und des Gebäudes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR; Gewährleistung des aus dem Eigentum resultierenden Nutzungsrechts am Gebäude; Unsicherheit über Eigentum am Gebäude; ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 93 94 95 535
Auslegung eines Miet- bzw. Nutzungsvertrages; Wegfall der Geschäftsgrundlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streit um Umfang der Nutzungsbefugnis aus Mietvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NJ 2004, 75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.12.1990 - V ZR 36/89
Unterhaltungspflicht des Eigentums einer mit einem Nießbrauch belasteten Sache; …
Auszug aus BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob dies am besten mit der Vereinbarung eines auf die Dauer des Mietverhältnisses über das Grundstück befristeten nießbrauchsähnlichen Rechtsverhältnisses zu erreichen war, das der Klägerin die Nutzung des Gebäudes gesichert hätte, ohne die Beklagte mit Instandsetzungspflichten (vgl. BGHZ 113, 179, 184; 52, 234, 237) und Instandhaltungspflichten (vgl. § 1041 BGB) zu belasten, oder ob sich insoweit eher eine mietvertragliche Regelung angeboten hätte, sei es durch Einbeziehung des Gebäudes in den bestehenden Mietvertrag über den Grund und Boden, sei es durch einen gesonderten langfristigen Mietvertrag über das Gebäude. - BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88
Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem …
Auszug aus BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (vgl. BGH Urteile vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 310/88 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 16; vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 - NJW-RR 1989, 775; vom 14. März 1990 - VIII ZR 18/89 - NJW-RR 1990, 817, 819). - BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66
Zentralheizung - § 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum …
Auszug aus BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob dies am besten mit der Vereinbarung eines auf die Dauer des Mietverhältnisses über das Grundstück befristeten nießbrauchsähnlichen Rechtsverhältnisses zu erreichen war, das der Klägerin die Nutzung des Gebäudes gesichert hätte, ohne die Beklagte mit Instandsetzungspflichten (vgl. BGHZ 113, 179, 184; 52, 234, 237) und Instandhaltungspflichten (vgl. § 1041 BGB) zu belasten, oder ob sich insoweit eher eine mietvertragliche Regelung angeboten hätte, sei es durch Einbeziehung des Gebäudes in den bestehenden Mietvertrag über den Grund und Boden, sei es durch einen gesonderten langfristigen Mietvertrag über das Gebäude.
- BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96
Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Bei der ergänzenden Auslegung ist unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner den offen gebliebenen Punkt geregelt hätten (BGH Urteil vom 12. Februar 1997 - V ZR 250/96 - NJW 1998, 1219, 1220 m.w.N.). - BGH, 14.03.1990 - VIII ZR 18/89
Verkauf eines Pfandrechts ohne die zugrundeliegende Forderung
Auszug aus BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (…vgl. BGH Urteile vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 310/88 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 16; vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 - NJW-RR 1989, 775; vom 14. März 1990 - VIII ZR 18/89 - NJW-RR 1990, 817, 819). - BGH, 24.11.1988 - VII ZR 222/87
Mangel eines Bauwerks; Nutzbarkeit eines Büroraums
Auszug aus BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (…vgl. BGH Urteile vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 310/88 - BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 16; vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 - NJW-RR 1989, 775; vom 14. März 1990 - VIII ZR 18/89 - NJW-RR 1990, 817, 819).